FAQ
Bezirksmusikfest
Wir als Bezirksmusikverband und unsere Musikvereine freuen uns sehr, wenn Ihr ein Bezirksmusikfest ausrichten wollt. Unsere Feste finden traditionell am 1. Samstag im Juli statt.
Bitte nehmt mit uns Kontakt auf, dann beraten wir Euch gerne.
Weiter bitten der Verbandsdirigent und die MON-Geschäftsstelle um eine entsprechende Meldung. Auf https://www.mon.bayern/musik-im-mon/bezirksmusikfeste findet Ihr weitere Informationen. Die nächsten Termine haben wir bereits gemeldet.
Wettbewerbe
In der Regel ist das Kopieren von Noten untersagt (Copyright). Als Verband können und müssen wir nicht überprüfen, ob es sich um Originale oder Kopien handelt. Es ist aber ein Grundsatz der Fairness den Komponisten und Verlagen gegenüber, sich an die rechtlichen Spielregeln zu halten.
Musikerleistungsabzeichen
Das geht! Allerdings muss die Bronze-Prüfung komplett bestanden sein, damit die D2-Prüfung (oder auch D2-Teilprüfungen) gültig werden. Sollte die D1-Prüfung nicht komplett bestanden werden, sind die D2-Prüfungsteile nichtig.
Beispiel: Sollte die D1-Praxis nicht bestanden werden, hätte eine erfolgreich abgelegte D2-Theorie keine Gültigkeit.
Da eine Prüfung im Bezirk eine eigenständige Prüfung darstellt, ist es folglich nicht möglich, z.B. beide Theorieprüfungen an einem Tag zu schreiben, und die Praxis in einem anderen Bezirk zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen. Hier kann die D2-Theorieprüfung nicht übernommen werden, da noch keine komplett bestandene D1-Prüfung im System hinterlegt ist, welche aber lt. Prüfungsordnung Voraussetzung für das Ablegen von D2 ist.
Der Eignungstest hat die Funktion diejenigen, die die Prüfung sicher nicht schaffen werden, herauszufiltern und vor einer Niederlage zu bewahren. Entsprechend sollen die Teilnehmer bereits auf den Eignungstest so vorbereitet sein, wie zur Prüfung.
D. h. die Teilnehmer sollen idealerweise die Tonleitern mitsamt Dreiklängen auswendig spielen, aber ein vom Blattspielen ist noch erlaubt. Sie sollen weiter alle Etüden und Vortragsstücke sowie das gewählte Selbstwahlstück beherrschen.
Sollte ein Praxistag möglich sein, gibt der Bezirksprüfer Feedback und Tipps für die finale Vorbereitung auf die Prüfung.
Allgemeine Hinweise findet Ihr im Menüpunkt Musikerleistungsabzeichen und auf www.musikerleistungsabzeichen.de
Vom MON werden für aufbauende Prüfungen komplett abgelegte Prüfungen bei anderen Verbänden akzeptiert. Mit dem schriftlichen Nachweis (Urkunde) gegenüber der MON-Geschäftsstelle kann der TN zur nächsten Stufe des Musikerleistungsabzeichens zugelassen werden.
Beispiel: D1 in der Musikschule / Österr. Blasmusikverband / Mitgliedsverband des BBMV - D2 kann beim MON abgelegt werden.
Achtung: Das Anmeldeverfahren für das Musikerleistungsabzeichen wurde geändert. Der neue Prozess gilt ab der Prüfung im Herbst 2021 in Traunstein. Der Prozess ist zweistufig:
1. Der Ansprechpartner im Verein pflegt alle Prüfungs-Teilnehmenden in der Software ein.
2. Die Prüfungsteilnehmenden bzw. ihre Eltern melden sich auf der Anmeldeseite des MON an: https://www.kurs-finder.de/landingpage/kurse/M21051-M21052-M21053-M21054
Durch den Eintrag in der Vereinssoftware werden die Teilnehmenden entsprechend als Mitglied erkannt und registriert.
Der MON stellt eine ausführliche Information zum Anmeldeverfahren bereit.
Im Bezirk Chiem- und Rupertigau nehmen wir das Musikerleistungsabzeichen in D1 und D2 ab.
Im Frühjahr finden die MLAZ-Prüfungen im Landkreis Berchtesgadener Land in Piding statt, im Herbst finden die MLAZ-Prüfungen in Traunstein statt.
Weitere Informationen findet Ihr auf https://mon-chiemrupertigau.de/musikerleistungsabzeichen/pruefungen-im-bezirk#c und bei den Veranstaltungen.
Informationen zum Musikerleistungsabzeichen D3 (Gold) finden sich auf https://mon.bayern/musikerleistungsabzeichen/d3-gold#c
Ja, allerdings kann der Instrumentaldozent am 1. Kurstag entscheiden, ob am Ende des Quali-Kurses bereits die Prüfung abgelegt werden kann. Dazu ist es nötig, dass auch das Selbstwahlstück bereits prüfungsreif beherrscht wird.
Prüfungsinhalte
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die bestandene Prüfung D2.
Theoretischer Teil:
- unregelmäßige Unterteilung der Notenwerte (Duole, Quartole, etc.)
- Taktwechsel, asymmetrische Taktarten
- alle Dur- und Molltonleitern harmonisch und melodisch
- die Umkehrung der Dreiklänge
- der Aufbau der Vierklänge: Dominantseptakkord, verminderter Septakkord, Mollseptakkord, jeweils mit Umkehrungen
- Grundbegriffe der Ornamentik, gebräuchliche Verzierungen
- die Naturtonreihe
- Transpositionen
- Grundlagen der musikalischen Formenlehre
- Musikgeschichte: Formen und Gattungen
Gehörbildung:
a) viertaktige Rhythmusdiktate
b) Intervallhören zusammen und nacheinander, auf- und abwärts: große, kleine und reine Intervalle bis zur Oktave, Tritonus
c) Melodiediktat in Form eines Lückentextes
d) Bestimmen von Dreiklängen (nur in Grundstellung)
HINWEIS: Die Vorspielanweisung für die Gehörbildungsprüfung finden Sie auf dem Testlösungsbogen D3 im Download-Bereich
Praktischer Teil:
Die praktische Prüfung der Pflichtliteratur muss solistisch, die Selbstwahlliteratur muss mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Für das Spielmannswesen wird keine Klavierbegleitung gefordert.
Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur, harmonisches und melodisches Moll, Chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichten Instrumentallehrgang.
Die Tonleitern und Pflichtstücke der Stufe D3 sind vollständig vorzubereiten. Die Prüfung hat folgenden Umfang:
Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D3 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig; Artikulation: non legato, legato, staccato, Dynamik frei wählba
eine durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung betimmte Etüde aus den Pflichtstücken (Schlagzeug = Pflichtstück)
ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2) aus den Pflichtstücken
ein vom Prüfling selbstgewähltes Solostück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke mit Klavierbegleitung, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Als Hilfe zur Auswahl des Selbstwahlstückes kann die Empfehlungsliste des jeweiligen Instruments Verwendung finden
vom Blatt spielen einer dem Leistungsstand angemessenen Melodie (Schlagzeug auf dem Drum-Set)
vorbereitete, praxisbezogene Transposition (bei Schlagzeug Improvisation) eines frei gewählten Stückes aus den Pflichtstücken der Stufe D1 oder D2 bzw. aus den abgedruckten Vorlagen aus den Praxisheften des jeweiligen Instruments
Blasorchester:
- Flöte: kleine Terz höher oder Ganzton tiefer
- Es-Klarinette: kleine Terz tiefer
- B-Klarinette: Ganzton höher
- Saxophon in Es: Quarte tiefer
- Saxophon in B: Quarte höher
- Oboe: Quinte tiefer
- Fagott: Violinschlüssel in B
- Trompete: Ganzton höher
- Waldhorn: Ganzton tiefer
- Es-Althorn: Quarte höher oder Ganzton höher
- Tenorhorn: Bassschlüssel in C
- Bariton: Violinschlüssel in B
- Posaune: Violinschlüssel in B
- Tuba: Bassschlüssel oktaviert
Spielmannswesen:
- Flöten in Ces: 1 Oktave höher
- Fanfare: Trompetenstimme in B auf der Fanfare realisieren
Hinweis: Bitte prüft die Aktualität auf https://mon.bayern/musikerleistungsabzeichen/d3-gold#c
Marschmusik
Den aktuell gültigen Feldschritt finden Sie unter dem Menüpunkt Musik in Bewegung.
Ja, der MON bietet beispielsweise in der Regel jedes Jahr einen Stabführerkurs für Anfänger an, auch ein Marschmusik-Stammtisch hat schon einige Male stattgefunden. Alle Fortbildungen sind in unserer Terminübersicht zu finden.
Bei Interesse oder Ideen für weiteren Fortbildungen können Sie sich gerne an unseren Marschmusik-Beauftragten Franz Haidu (franz.haidu@mon-online.de) wenden.
Versicherung
In der MON-Mitgliedschaft ist nicht automatisch ein Versicherungsschutz integriert. Dieser kann aber kostengünstig und passgenau über den Rahmenvertrag des MON mit der Sparkassenversicherung Stuttgart ergänzt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Menüpunkt Versicherungen.
Verwaltungssoftware
Nein, ab 26. April läuft die Vereinsverwaltung nur noch über die neue Software. Ein Zugang zu der Remote-Desktop-Software ist nicht mehr möglich. Es wurden aber alle relevanten Daten in die neue Software übernommen, diese können dort weiter abgerufen und verändert werden. Die neue Verwaltungssoftware ist erreichbar über jeden Browser unter der Adresse:
Allen ersten Vorsitzenden wurde im April 2021 eine detaillierte Beschreibung inklusive der neuen Zugangsdaten zugeschickt. Die erste Anmeldung kann nur über den ersten Vorsitzenden erfolgen. Er kann dann eigenständig weitere Benutzer für die Software anlegen.
Die Anmeldung in unserer neuen Software erfolgt ab sofort über folgende Website:
Zur Anmeldung benötigen Sie zum einen die Mitgliedsnummer (oder auch Vereins-ID) Ihres Vereins. Sollte Ihnen diese nicht bekannt sein, dann kontaktieren Sie bitte die MON-Geschäftsstelle.
Das Passwort muss sich der erste Vorsitzende bei der ersten Anmeldung zuschicken lassen, indem er die Mitgliedsnummer im Feld „Benutzername“ eingibt und dann auf „Passwort vergessen“ klickt. Das Passwort wird dann an die in der Software hinterlegte E-Mail-Adresse des ersten Vorsitzenden geschickt. Wichtig ist, dass hier eine aktuelle Adresse in der alten Software hinterlegt war - alle Daten wurde in die neue Software übertragen.
Ja, in Ihrem eigenen Zugang finden Sie obern rechts ein Icon in Form eines Buches. Dort ist jederzeit die aktuelle Version des Handbuchs hinterlegt.
Das ist möglich, leider aber noch etwas umständlich. Man kann aktuell nur Vereinsmitglieder als Postadressen auswählen. Also ist der "Umweg", ein eigenes "Fake-Mitglied" für die Postadresse anzulegen. Hier die Schritte:
1. Fake-Mitglied anlegen
- einloggen in die Vereinsverwaltung - oben rechts im Menü auf "Mitglieder verwalten"
- mit dem "+"-zeichen links oben ein neues Mitglied hinzufügen
- Vorname "Musikmusterverein" | Name "Musterstadt e.V." | ein beliebiges Geburtsdatum eintragen, zB den 01.01.1999 eintragen
- die gewünschte Adresse eintragen
- als Geschlecht "divers" auswählen, auf "beitragsfrei" setzen (falls nicht automatisch ausgewählt)
- grüner Button "speichern"
2. Postadresse auswählen
- oben rechts im Menü auf "Verein verwalten"
- erster Absatz "Daten" - rechts oben auf den blauen Button "bearbeiten"
- bei Postadresse das neue Fake-Mitglied anlegen.
Bitte beachten Sie die Reihenfolge bei Vorname und Nachname, dass hier der Vereinsname angezeigt wird.
Die Vorstandsmitglieder können im Menüpunkt "Verein verwalten" eigenständig angepasst werden. Bei einem Wechsel des 1. Vorsitzenden ist erforderlich, dass beim neuen Vorsitzenden zwingend eine Email-Adresse hinterlegt ist. Bei einem Wechsel des 1. Vorsitzenden wird das bis dato gültige Kennwort sofort geändert und dem neuen 1. Vorsitzenden per Email zugesandt. Ohne die Eingabe der Email-Adresse beim neuen Vorsitzenden ist kein weiteres Einloggen in die Software möglich. In diesem Fall muss mit der Geschäftsstelle Kontakt aufgenommen werden. Ab der Version 2.42 ist ein Wechsel des 1. Vorsitzenden nur noch dann möglich, wenn beim neuen 1. Vorsitzenden eine Email-Adresse hinterlegt ist.
Die Jahresmeldung kann über die Verwaltungssoftware durchgeführt werden.
Nein, die Verwaltungssoftware in der Version "light" ist für alle Mitglieder kostenfrei. Zusätzlich gibt es auch das Angebot einer kostenpflichtigen Vollversion, die für 49,-€ im Jahr genutzt werden kann.
Die Vollversion bietet noch einiges mehr im Bereich Vereinsverwaltung an. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
Die Übertragung der aktiven Mitglieder von der alten in die neue Verwaltungssoftware war kein Problem. Bei den passiven, fördernden und ehemaligen Mitgliedern war allerdings nicht immer eindeutig, wie diese in der neuen Software zugeordnet werden sollten. Deshalb sollte diese Sortierung einmalig von dem/der Zugangsberechtigten überprüft und berichtigt werden.
Aktuell kann nur die Geschäftsstelle des MON Daten endgültig löschen. Diese Daten bilden die Grundlage für die gemeldeten Mitgliederzahlen des MON. Diese müssen insgesamt fünf Jahre nachvollziehbar sein.
Es wird aber aktuell daran gearbeitet, eine "Löschen"-Funktion für Vereine zu implementieren und trotzdem die buchhalterischen Auflagepflichten zu erfüllen. Künftig wird es auch eine Funktion geben, die an "Karteileichen" erinnert, also an Daten, die unbedenklich gelöscht werden können.