FAQ

Bezirksmusikfest

  • Was müssen wir beachten, wenn wir ein Bezirksmusikfest ausrichten wollen?

    Wir als Bezirksmusikverband und unsere Musikvereine freuen uns sehr, wenn Ihr ein Bezirksmusikfest ausrichten wollt. Unsere Feste finden traditionell am 1. Samstag im Juli statt.

    Bitte nehmt mit uns Kontakt auf, dann beraten wir Euch gerne.

    Weiter bitten der Verbandsdirigent und die MON-Geschäftsstelle um eine entsprechende Meldung. Auf https://www.mon.bayern/musik-im-mon/bezirksmusikfeste findet Ihr weitere Informationen. Die nächsten Termine haben wir bereits gemeldet.

  • Wettbewerbe

  • Muss ich bei Wettbewerben Originalnoten für die Jury vorlegen?

    In der Regel ist das Kopieren von Noten untersagt (Copyright). Als Verband können und müssen wir nicht überprüfen, ob es sich um Originale oder Kopien handelt. Es ist aber ein Grundsatz der Fairness den Komponisten und Verlagen gegenüber, sich an die rechtlichen Spielregeln zu halten.

  • Musikerleistungsabzeichen

  • Wann und wo kann ich das Musikerleistungsabzeichen ablegen?

    Im Bezirk Chiem- und Rupertigau nehmen wir das Musikerleistungsabzeichen in D1 und D2 ab.
    Im Frühjahr finden die MLAZ-Prüfungen im Landkreis Berchtesgadener Land in Piding statt, im Herbst finden die MLAZ-Prüfungen in Traunstein statt.
    Weitere Informationen findet Ihr auf https://mon-chiemrupertigau.de/musikerleistungsabzeichen/pruefungen-im-bezirk#c und bei den Veranstaltungen.

    Informationen zum Musikerleistungsabzeichen D3 (Gold) finden sich auf https://mon.bayern/musikerleistungsabzeichen/d3-gold#c

  • Kann die Bronze + Silberprüfung an einem Tag auf dem gleichen Instrument abgelegt werden?

    Das geht! Allerdings muss die Bronze-Prüfung komplett bestanden sein, damit die D2-Prüfung (oder auch D2-Teilprüfungen) gültig werden. Sollte die D1-Prüfung nicht komplett bestanden werden, sind die D2-Prüfungsteile nichtig.
    Beispiel: Sollte die D1-Praxis nicht bestanden werden, hätte eine erfolgreich abgelegte D2-Theorie keine Gültigkeit.

  • Wie läuft die Anmeldung zum MLAZ?

    Der im Herbst 2021 eingeführte Prozess ist mehrstufig:

    1. Der Ansprechpartner im Verein pflegt alle Prüfungs-Teilnehmenden in der Software ein.

    2. Die Prüfungsteilnehmenden bzw. ihre Eltern melden sich auf der Anmeldeseite des MON an: https://www.kurs-finder.de/
         Durch den Eintrag in der Vereinssoftware werden die Teilnehmenden entsprechend als Mitglied erkannt und registriert.

    3. Die Prüfungsteilnehmenden bzw. ihre Eltern aktivieren über einen zugeschickten Bestätigungslink die Anmeldung. Erst danach ist die Anmeldung erfolgreich.
         Bitte nicht vergessen und bitte auch immer im Spam-Ordner nachschauen!


    Der MON stellt eine ausführliche Information zum Anmeldeverfahren bereit.

     

  • In welchen Fällen muss ich mich zum Musikerleistungsabzeichen anmelden?

    Wer im Bezirk Chiem- und Rupertigau an einer Prüfung teilnehmen will, muss sich immer dafür anmelden.
    D. h. eine Teilnahme in Piding setzt eine Anmeldung für die Prüfung in Piding voraus und eine Teilnahme in Traunstein setzt eine Anmeldung für die Prüfung in Traunstein voraus.

    Eine Anmeldung ist auch dann notwendig, wenn die Prüfung auf zwei Halbjahre verteilt wird und ebenso, wenn eine vorangegangene Prüfung nicht bestanden wurde.

  • Ich habe bereits einen Teil der Prüfung bestanden. Muss ich dann noch einmal zu Theorie- und Praxisprüfung antreten?

    Sobald ein Teil der Prüfung als bestanden bestätigt wurde, muss nur noch der fehlende Teil bestanden werden, um das Musikerleistungsabzeichen zu bestehen. D. h. sobald die Theorie bereits bestanden war, ist nur noch die Praxis zu absolvieren und umgekehrt.

    Im Bezirk Chiem- und Rupertigau bedeutet das konkret:
    Bei einer bereits bestandenen Praxisprüfung brauchen der Eignungstest, der Praxistag und die praktische Prüfung nicht besucht werden.
    Bei einer bereits bestandenen Theorieprüfung brauchen die Theorieseminare und die Theorieprüfung nicht besucht werden.
    Das dürfte eigentlich nachvollziehbar sein.

    Ob die Prüfung bestanden ist, erfahren die Teilnehmer in der Praxis direkt vom Prüfer und in der Theorie werden sie im Nachgang per Mail informiert.
    Falls es nicht mehr nachvollziehbar ist, können die Ergebnisse über den Musikverein in der Vereinssoftware eingesehen werden.

  • Was muss ich beim Eignungstest schon können?

    Der Eignungstest hat die Funktion diejenigen, die die Prüfung sicher nicht schaffen werden, herauszufiltern und vor einer Niederlage zu bewahren. Entsprechend sollen die Teilnehmer bereits auf den Eignungstest so vorbereitet sein, wie zur Prüfung.
    D. h. die Teilnehmer sollen alle Tonleitern mitsamt Dreiklängen auswendig spielen. Ein gelegentliches Schauen auf das Notenblatt ist noch erlaubt. Sie sollen weiter alle Etüden und Vortragsstücke sowie das gewählte Selbstwahlstück beherrschen.
    Der Bezirksprüfer gibt dann Feedback und Tipps für die finale Vorbereitung auf die Prüfung.

    Allgemeine Hinweise findet Ihr im Menüpunkt Musikerleistungsabzeichen und auf www.musikerleistungsabzeichen.de

  • Kann ich mir irgendwo die Stücke anhören?

    Alle Etüden und Vortragsstücke für D1 und D2 sind kostenlos und jederzeit auf YouTube abrufbar.
    In der Blasmusik in Bayern, Ausgabe 11/2022 wurde erst ein ausführlicher Beitrag veröffentlicht.

    Hier geht’s zum YouTube-Kanal des Bayerischen Blasmusikverbands: www.youtube.com/channel/UCC_iYV3qdeU9HMQZS6bJwpg

  • Wo finde ich die Empfehlungslisten für die Selbstwahlstücke?

    Im Download-Bereich auf musikerleistungsabzeichen.de finden sich neben den Theorie- und Gehörbildung-Testbögen die Emfehlungslisten für die Selbstwahlstücke, sortiert nach Holz, Blech und Schlagwerk für D2 und D3.

    Im D1 Bereich gibt es keine Empfehlungslisten mehr. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, es den Teilnehmern frei zu lassen. Lasst Euch dazu bitte von Eurem Musiklehrer beraten.
    Falls Ihr unsicher seid, könnt Ihr Stücke aus den alten Listen nehmen. Die alten D1 Empfehlungslisten könnt Ihr ggf. noch zur Orientierung über die Suche auf musikerleistungsabzeichen.de finden (Stand Feb. 2023).

  • Was sind die Prüfungsinhalte im Bereich D3 (Gold)?

    Prüfungsinhalte

    Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die bestandene Prüfung D2.
     

    Theoretischer Teil:

    - unregelmäßige Unterteilung der Notenwerte (Duole, Quartole, etc.)
    - Taktwechsel, asymmetrische Taktarten
    - alle Dur- und Molltonleitern harmonisch und melodisch
    - die Umkehrung der Dreiklänge
    - der Aufbau der Vierklänge: Dominantseptakkord, verminderter Septakkord, Mollseptakkord, jeweils mit Umkehrungen
    - Grundbegriffe der Ornamentik, gebräuchliche Verzierungen
    - die Naturtonreihe
    - Transpositionen
    - Grundlagen der musikalischen Formenlehre
    - Musikgeschichte: Formen und Gattungen


    Gehörbildung:

    a) viertaktige Rhythmusdiktate

    b) Intervallhören zusammen und nacheinander, auf- und abwärts: große, kleine und reine Intervalle bis zur Oktave, Tritonus

    c) Melodiediktat in Form eines Lückentextes

    d) Bestimmen von Dreiklängen (nur in Grundstellung)

    HINWEIS: Die Vorspielanweisung für die Gehörbildungsprüfung finden Sie auf dem Testlösungsbogen D3 im Download-Bereich


    Praktischer Teil:

    Die praktische Prüfung der Pflichtliteratur muss solistisch, die Selbstwahlliteratur muss mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Für das Spielmannswesen wird keine Klavierbegleitung gefordert.

    Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur, harmonisches und melodisches Moll, Chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichten Instrumentallehrgang.

    Die Tonleitern und Pflichtstücke der Stufe D3 sind vollständig vorzubereiten. Die Prüfung hat folgenden Umfang:

    Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D3 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig; Artikulation: non legato, legato, staccato, Dynamik frei wählba

    eine durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung betimmte Etüde aus den Pflichtstücken (Schlagzeug = Pflichtstück)

    ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2) aus den Pflichtstücken

    ein vom Prüfling selbstgewähltes Solostück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke mit Klavierbegleitung, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Als Hilfe zur Auswahl des Selbstwahlstückes kann die Empfehlungsliste des jeweiligen Instruments Verwendung finden

    vom Blatt spielen einer dem Leistungsstand angemessenen Melodie (Schlagzeug auf dem Drum-Set)

    vorbereitete, praxisbezogene Transposition (bei Schlagzeug Improvisation) eines frei gewählten Stückes aus den Pflichtstücken der Stufe D1 oder D2 bzw. aus den abgedruckten Vorlagen aus den Praxisheften des jeweiligen Instruments
    Blasorchester:
    - Flöte: kleine Terz höher oder Ganzton tiefer
    - Es-Klarinette: kleine Terz tiefer
    - B-Klarinette: Ganzton höher
    - Saxophon in Es: Quarte tiefer
    - Saxophon in B: Quarte höher
    - Oboe: Quinte tiefer
    - Fagott: Violinschlüssel in B
    - Trompete: Ganzton höher
    - Waldhorn: Ganzton tiefer
    - Es-Althorn: Quarte höher oder Ganzton höher
    - Tenorhorn: Bassschlüssel in C
    - Bariton: Violinschlüssel in B
    - Posaune: Violinschlüssel in B
    - Tuba: Bassschlüssel oktaviert
    Spielmannswesen:
    - Flöten in Ces: 1 Oktave höher 
    - Fanfare: Trompetenstimme in B auf der Fanfare realisieren

    Hinweis: Bitte prüft die Aktualität auf https://mon.bayern/musikerleistungsabzeichen/d3-gold#c

  • Wie bekomme ich mein Prüfungsergebnis?
    Das Prüfungsergebnis der Praxisprüfung wird direkt im Nachgang zur Prüfung vom Prüfer mitgeteilt.
     
    Das Prüfungsergebnis der Theorieprüfung wird, sobald die Ergebnisse vom Prüfungsvorsitzenden eingegeben wurden, per Mail verschickt.
    Erfahrungsgemäß werden die Ergebnisse innerhalb 14 Tagen mitgeteilt. Bitte prüft auch in Eurem Spam-Ordner, ob eine Mail eingegangen ist.
    Fragen sollen bitte an mlaz@mon-chiemrupertigau.de gerichtet werden.
  • Wie geht es weiter, wenn ich einen Teil der Prüfung nicht bestanden habe?

    Die Theorie- und die Praxisprüfung können unabhängig voneinander besucht werden. Viele Teilnehmer nutzen daher die Möglichkeit in einem Durchgang die Praxis und zeitlich versetzt die Theorie zu absolvieren und melden sich schon separat an. Wie man es machen möchte, ist reine Geschmackssache.

    Sollte man bei Theorie-, Praxisprüfung oder Eignungstest durchgefallen sein, besteht die Möglichkeit diesen Teil ein halbes Jahr später zu wiederholen.
    Der andere Teil bleibt davon unberührt und das Ergebnis wird entsprechend dokumentiert. Bspw. tritt man bei einem nicht bestandenen Eignungstest planmäßig zur Theorie an und die Praxisprüfung wird ein halbes Jahr erneut angetreten.
    Bitte beachtet, dass man sich hierfür wieder anmelden muss und nicht automatisch wieder angemeldet wird.

  • Wen kann ich zu meiner Teilnahme fragen?

    Konkrete Fragen zur Teilnahme am Musikerleistungsabzeichen im Bezirk Chiem- und Rupertigau sollten bitte an mlaz@mon-chiemrupertigau.de gerichtet werden. Wir reagieren dann schnellstmöglich. Nachdem wir alle ehrenamtlich tätig sind, bitten wir Euch mind. 3 Tage um Geduld. Vielen Dank für Eurer Verständnis.

  • Wie werden die Tonleitern im Fach Saxofon gespielt?

    Es gibt eine Neuerung beim Musikerleistungsabzeichen im Fach Saxofon:

    Die Saxofon-Tonleitern D2 & D3 dürfen AB SOFORT WIEDER GRUNDTON-BEZOGEN gespielt werden.

    Im (neuen) D2-/D3-Praxisheft sind die Tonleitern immer über den gesamten Tonumfang des Saxofons notiert. (Anmerkung Bezirk: Weil das gelegentlich Probleme bereitete, hat die Musikkommission des BBMV die neue Regelung beschlossen.) Die Prüflinge können sich ab sofort aussuchen, ob sie die Tonleitern wie im Heft notiert oder wie in der D1-Prüfung Grundton-bezogen vorspielen möchten.

    Hier geht es zu den Grundton-bezogenen Tonleitern.

  • Wertungsspiele

  • Was ist ein "Wertungsspiel im Konzert"?

    Bei der „Wertung im Konzert“ handelt es sich um ein Pilotprojekt des Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V. Die Wertungsspielordnung dieser Art lehnt sich eng an die Wertungsspielordnungen des Bayerischen Blasmusikverbandes e.V. an. 

    Diese Wertungsspielform soll Kapellen Gelegenheit geben, im Rahmen eines eigenen Konzertes ihren Leistungsstand von einem unabhängigen Fachjuror beurteilen zu lassen. Der Juror kommt in das Konzert und bewertet die beiden Wertungsstücke. In der Regel Pflicht- und Selbstwahlstück, bzw. Marsch, Walzer, Polka. Die weiteren Stücke werden nur begutachtet. Zusätzlich zur Bewertung erfolgt ein Beratungsgespräch. Dieses Angebot soll primär Orchestern den (Wieder-) Einstieg in das Wertungsspiel erleichtern. 

    Um die Kapellen beim Wiedereinstieg nach Corona zu unterstützen ist derzeit auch ein Coaching, bzw. eine reine Beratung ohne Bewertung im Konzert möglich.

    Mehr Informationen finden Sie hier:

    Wertungs-/ Beratungsspiel im Konzert - Coaching

  • Marschmusik

  • Welcher Feldschritt gilt dieses Jahr?

    Den aktuell gültigen Feldschritt finden Sie unter dem Menüpunkt Musik in Bewegung.

  • Werden auch Fortbildungen im Bereich Marschmusik angeboten?

    Ja, der MON bietet beispielsweise in der Regel jedes Jahr einen Stabführerkurs für Anfänger an, auch ein Marschmusik-Stammtisch hat schon einige Male stattgefunden. Alle Fortbildungen sind in unserer Terminübersicht zu finden.

    Bei Interesse oder Ideen für weiteren Fortbildungen können Sie sich gerne an unseren Marschmusik-Beauftragten Franz Haidu (franz.haidu@mon-online.de) wenden.

  • Versicherung

  • Ist man über die MON-Mitgliedschaft automatisch versichert?

    In der MON-Mitgliedschaft ist nicht automatisch ein Versicherungsschutz integriert. Dieser kann aber kostengünstig und passgenau über den Rahmenvertrag des MON mit der Sparkassenversicherung Stuttgart ergänzt werden.

    Weitere Informationen dazu finden Sie im Menüpunkt Versicherungen.

  • Verwaltungssoftware

  • Kann ich die alte Verwaltungssoftware weiter nutzen?

    Nein, ab 26. April läuft die Vereinsverwaltung nur noch über die neue Software. Ein Zugang zu der Remote-Desktop-Software ist nicht mehr möglich. Es wurden aber alle relevanten Daten in die neue Software übernommen, diese können dort weiter abgerufen und verändert werden. Die neue Verwaltungssoftware ist erreichbar über jeden Browser unter der Adresse:

    www.mon-verwaltung.de

  • Wie melde ich mich in der neuen Verwaltungssoftware an?

    Allen ersten Vorsitzenden wurde im April 2021 eine detaillierte Beschreibung inklusive der neuen Zugangsdaten zugeschickt. Die erste Anmeldung kann nur über den ersten Vorsitzenden erfolgen. Er kann dann eigenständig weitere Benutzer für die Software anlegen.

    Die Anmeldung in unserer neuen Software erfolgt ab sofort über folgende Website:

    www.mon-verwaltung.de

    Zur Anmeldung benötigen Sie die Mitgliedsnummer (oder auch Vereins-ID) Ihres Vereins. Sollte Ihnen diese nicht bekannt sein, dann kontaktieren Sie bitte die MON-Geschäftsstelle.

    Das Passwort muss sich der erste Vorsitzende bei der ersten Anmeldung zuschicken lassen, indem er die Mitgliedsnummer im Feld „Benutzername“ eingibt und dann auf „Passwort vergessen“ klickt. Das Passwort wird dann an die in der Software hinterlegte E-Mail-Adresse des ersten Vorsitzenden geschickt. Wichtig ist, dass hier eine aktuelle Adresse in der alten Software hinterlegt war - alle Daten wurde in die neue Software übertragen.
     

  • Gibt es ein Handbuch für die neue Verwaltungssoftware?

    Ja, in Ihrem eigenen Zugang finden Sie oben rechts ein Icon in Form eines Buches. Dort ist jederzeit die aktuelle Version des Handbuchs hinterlegt.

    Handbuch Verwaltungssoftware

  • Kann ich für den Verein eine eigene Postadresse anlegen?

    Das ist möglich, leider aber noch etwas umständlich. Man kann aktuell nur Vereinsmitglieder als Postadressen auswählen. Also ist der "Umweg", ein eigenes "Fake-Mitglied" für die Postadresse anzulegen. Hier die Schritte:

    1. Fake-Mitglied anlegen

    - einloggen in die Vereinsverwaltung - oben rechts im Menü auf "Mitglieder verwalten"
    - mit dem "+"-zeichen links oben ein neues Mitglied hinzufügen
    - Vorname "Musikmusterverein" | Name "Musterstadt e.V." | ein beliebiges Geburtsdatum eintragen, z.B. den 01.01.1999 eintragen
    - die gewünschte Adresse eintragen
    - als Geschlecht "divers" auswählen, auf "beitragsfrei" setzen (falls nicht automatisch ausgewählt)
    - grüner Button "speichern"

    2. Postadresse auswählen

    - oben rechts im Menü auf "Verein verwalten"
    - erster Absatz "Daten" - rechts oben auf den blauen Button "bearbeiten"
    - bei Postadresse das neue Fake-Mitglied anlegen.

    Bitte beachten Sie die Reihenfolge bei Vorname und Nachname, dass hier der Vereinsname angezeigt wird.

  • Wie melde ich einen Vorstandswechsel?

    Die Vorstandsmitglieder können im Menüpunkt "Verein verwalten" eigenständig angepasst werden. Bei einem Wechsel des 1. Vorsitzenden ist erforderlich, dass beim neuen Vorsitzenden zwingend eine Email-Adresse hinterlegt ist. Bei einem Wechsel des 1. Vorsitzenden wird das bis dato gültige Kennwort sofort geändert und dem neuen 1. Vorsitzenden per Email zugesandt. Ohne die Eingabe der Email-Adresse beim neuen Vorsitzenden ist kein weiteres Einloggen in die Software möglich. In diesem Fall muss mit der Geschäftsstelle Kontakt aufgenommen werden. Ab der Version 2.42 ist ein Wechsel des 1. Vorsitzenden nur noch dann möglich, wenn beim neuen 1. Vorsitzenden eine Email-Adresse hinterlegt ist.

  • Wie mache ich die Jahresmeldung meines Vereins?

    Anhand der Jahresmeldungen (ehem. Bestandsmeldungen) unserer Vereine werden die Beitragsrechnung ermittelt und statistisch relevante Daten für den MON erhoben. Sie ist auch Voraussetzung für eine Bezuschussung durch den MON.

    Frist für die aktuelle Jahresmeldung ist der 12. Februar 2023.

    Die Jahresmeldung kann über die Verwaltungssoftware durchgeführt werden:

    www.mon-verwaltung.de

    Sie sollten zuerst die Mitglieder Ihres Vereins überprüfen und aktualisieren (Menü → Mitglieder verwalten). Anschließend können Sie die Jahresmeldung mit einem Klick einreichen Menü → Jahresmeldung → blauer Button "Jahresmeldung abschicken").

    Sie finden alles zur Jahresmeldung auch im Handbuch zur Verwaltungssoftware auf den Seiten 15, 19 und 34:

    zum Handbuch

    Hier die wichtigsten Informationen (Auszug aus der Software):

  • Muss ich für die Verwaltungssoftware etwas zahlen?

    Nein, die Verwaltungssoftware in der Version "light" ist für alle Mitglieder kostenfrei. Zusätzlich gibt es auch das Angebot einer kostenpflichtigen Vollversion, die für 49,-€ im Jahr genutzt werden kann.

  • Wie unterscheidet sich die Verwaltungssoftware "light" von der Vollversion?

    Die Vollversion bietet noch einiges mehr im Bereich Vereinsverwaltung an. Alle Informationen dazu finden Sie hier:

    Flyer

     

  • Die Zuordnung meiner passiven Mitglieder stimmt nicht, ist hier beim Übertragen ein Fehler passiert?

    Die Übertragung der aktiven Mitglieder von der alten in die neue Verwaltungssoftware war kein Problem. Bei den passiven, fördernden und ehemaligen Mitgliedern war allerdings nicht immer eindeutig, wie diese in der neuen Software zugeordnet werden sollten. Deshalb sollte diese Sortierung einmalig von dem/der Zugangsberechtigten überprüft und berichtigt werden.

  • Wie lösche ich Daten aus der Software?

    Aktuell kann nur die Geschäftsstelle des MON Daten endgültig löschen. Diese Daten bilden die Grundlage für die gemeldeten Mitgliederzahlen des MON. Diese müssen insgesamt fünf Jahre nachvollziehbar sein.

    Es wird aber aktuell daran gearbeitet, eine "Löschen"-Funktion für Vereine zu implementieren und trotzdem die buchhalterischen Auflagepflichten zu erfüllen. Künftig wird es auch eine Funktion geben, die an "Karteileichen" erinnert, also an Daten, die unbedenklich gelöscht werden können.

  • Zuschüsse

  • Wie funktioniert die Antragstellung über das neue Online-Portal?

    Im folgenden Video finden Sie eine Übersicht über das neue Portal und eine Anleitung zur Antragstellung:

  • Wo finde ich das Passwort für die Zuschussverwaltung?

    Im Zuschuss-Portal ist als Benutzername bereits die Email-Adresse hinterlegt, die auch beim 1. Vorsitzenden in der MON-Verwaltungssoftware eingetragen ist. Diese muss bei „Benutzername“ eingetragen werden. Danach klicken Sie auf „Passwort vergessen“. Sie erhalten dann eine E-Mail, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können.

    Das Vorgehen funktioniert auch mehrmals, falls Sie ihr altes Passwort vergessen haben.

  • Kann auch jemand anderes als der 1. Vorstand die Zuschüsse verwalten?

    Ja, das ist möglich. Das Zuschuss-Portal ist nicht direkt an die neue Verwaltungssoftware gekoppelt, es wurden nur einmalig die Daten der 1. Vorsitzenden für die Anmeldung übernommen.

    Allerdings kann aktuell nur die Geschäftsstelle die E-Mail-Adresse des Benutzers ändern. Wenn Sie eine Änderung möchten, dann brauchen wir nur eine entsprechende kurze Änderungsbestätigung des 1. Vorstands per Mail.

    Kontakt Geschäftsstelle

  • Was bedeutet "regelmäßiger Probenbetrieb"?

    Im Bereich „Verwendungsbestätigung“ bestätigen Sie, dass im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.10.2021 ein regelmäßiger Probenbetrieb durch den o.g. Dirigenten stattgefunden hat. Diese Regelung gilt nur für den Zeitraum, der nicht durch einen Corona-Lockdown betroffen war.

    Die Definition „regelmäßiger Probenbetrieb“ ist bewusst sehr weit gefasst. Es geht hier nicht darum, dass wöchentliche Proben an einen bestimmten Wochentag bestätigt werden, sondern darum, dass ein Dirigent während des Zuschusszeitraums „regelmäßig“ die Proben geleitet und nicht nur projekthaft für einen kurzen Zeitraum das Orchester betreut hat.

  • Dirigenten-Zuschuss | Was ist ein Erstantrag?

    Ein Erstantrag ist, wenn Sie einen neuen Dirigenten im Verein haben. Bei einem Erstantrag muss ein Nachweis für die musikalische Qualifikation des neuen Ensembleleiters eingereicht werden.

  • Dirigenten-Zuschuss | Was bedeutet "musikalische Qualifikation"?

    Einen Dirigenten-Zuschuss können aufgrund der Förderrichtlinien nur diejenigen Musikensembles erhalten, deren Dirigent die staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt. Ein Nachweis für diese Qualifikation muss nur bei einem Erstantrag für diesen Dirigenten im Online-Portal mit hochgeladen werden (im Bereich "Upload Musikalische Qualifikation"). Wurde früher bereits ein Antrag für den Dirigenten gestellt, dann liegt dem MON der Qualifikationsnachweis bereits vor und muss nicht erneut geprüft werden.

  • Dirigenten-Zuschuss | Was passiert bei einem Dirigentenwechsel?

    Wenn während des laufenden Zuschussjahres der Dirigent Ihrer Kapelle wechselt, dann müssen uns bei der Antragstellung die Qualifikationsnachweise für beide Dirigenten vorliegen. Es wird jedoch nur ein Antrag für den neuen Dirigenten gestellt. Der Nachweis des alten Dirigenten sollte uns, wenn die letzten Jahre Zuschüsse gewährt wurden, bereits vorliegen. Somit muss nur der Nachweis für den neuen Dirigenten bei der Antragstellung mit hochgeladen werden.

  • Dirigenten-Zuschuss | Warum muss ich die Höhe des Dirigenten-Honorars eintragen?

    Zentrale Neuerung in den Zuschussanträgen ist der „Finanzierungsplan“. Dies wird vom Obersten Bayerischen Rechnungshof seit dem Jahr 2021 zwingend vorgeschrieben. Deshalb muss beim Antrag auch das tatsächliche Honorar des Dirigenten eingetragen werden. Bitte tragen SIe hier keinesfalls irgendwelche Fake-Zahlen ein, weil ansonsten bei einer Prüfung der Zuschuss zurückerstattet werden muss!

    Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars ist nicht das Geschäftsjahr (01.01.-31.12.) sondern immer der Zeitraum 01.11. bis 31.10. des jeweiligen Jahres!
     

  • Dirigenten-Zuschuss | Was sind zweckgebundene Einnahmen?

    Zweckgebundene Einnahmen sind nur beispielsweise kommunale Zuschüsse oder zweckgebundene Spenden für den Dirigenten. Allgemeine Zuschüsse an den Verein oder auch Einnahmen bei Konzerten müssen hier nicht aufgeführt werden. Sollten keine zweckgebundenen Einnahmen vorliegen, dann kann das entsprechende Feld frei gelassen werden.

  • Instrumenten-Zuschuss | Was ist eine Bindungsvereinbarung?

    Die Bindungsvereinbarung ist nur bei Instrumentenkäufen von Privatpersonen nötig. Damit bestätigt ein Vereinsmitglied unter anderem, dass es das gekaufte Instrument im Rahmen der Vereinstätigkeit nutzt. Es ist eine separate Bindungsvereinbarung für jedes gekaufte Instrument nötig. Alle Bindungsvereinbarungen müssen bereits bei der Antragstellung mit hochgeladen werden.

    Vorlage Bindungsvereinbarung

  • Instrumenten-Zuschuss | Wo finde ich die Bindungsvereinbarung?

    Eine Vorlage finden Sie als Download über den folgenden Link:

    Vorlage Bindungsvereinbarung

  • Instrumenten-Zuschuss | Was sind zweckgebundene Einnahmen?

    Zweckgebundene Einnahmen sind nur beispielsweise kommunale Zuschüsse oder zweckgebundene Spenden für die Anschaffung von Vereinsinstrumenten. Allgemeine Zuschüsse an den Verein oder auch Einnahmen bei konzerten müssen hier nicht aufgeführt werden. Sollten keine zweckgebundenen Einnahmen vorliegen dann kann das entsprechende Feld frei gelassen werden.

  • Instrumenten-Zuschuss | Wie muss ich die zweckgebundenen Einnahmen eintragen?

    Zweckgebundene Einnahmen müssen dem jeweiligen Instrument zugeordnet werden. Sie müssen also auf der rechten Seite in genau der Zeile eingetragen werden, in der auf der linken Seite das dazugehörige Instrument steht.

    Dies ist für die korrekte Berechnung des Förderbetrages sehr wichtig!

  • Instrumenten-Zuschuss | Was muss bei "Upload Rechnungen, Belege, Bindungsvereinbarung" hochgeladen werden?

    Seit 2021 benötigen wir keine Originalrechnungen in Papierform mehr. Auch ein Zahlungsnachweis wird nicht mehr benötigt. Es reicht der Upload eines Scans der Rechnung oder der Upload der digital erhaltenen Rechnung für das entsprechende Instrument im Online-Portal.

    Wie bisher benötigen wir bei Instrumentenkäufen von Privatpersonen eine Bindungsvereinbarung für jedes gekaufte Instrument. Alle Bindungsvereinbarungen müssen bereits bei der Antragstellung mit hochgeladen werden.