Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 03. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte "Basisschutzmaßnahmen" in bestimmten Bereichen - diese gelten auch für die Amateurmusik in Bayern.
Das bedeutet:
- Zugangsbeschränkungen (3G, 2G+, etc.) fallen generell weg. Proben Konzerte, Versammlungen, Musikunterricht uws. können ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden.
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nicht mehr verpflichtend, bleiben aber empfohlen. Das heißt, dass die Einhaltung von Mindesabständen und das Tragen von FFP2- oder medizinischer Masken (auch in Innenräumen) nicht mehr vorgeschrieben ist.